Rechtsprechung:
LG Osnabrück - Beschluß vom 26.09.1995 (20 Ks (VI 4/94))

   

Kurzleitsatz:
»Die Vergütung eines im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Nebenklägervertreters ist auch dann nach altem Recht zu berechnen, wenn zwar die Beio...


Relevante Normen:
BRAGO § 134;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JurBüro 1996, 189
NiedersRpfl 1996, 41

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