Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 18.01.1996 (3Z BR 18/96)

   

Kurzleitsatz:
Zur Annahme, daß ein Betroffener seinen Willen nicht frei bestimmen kann


Relevante Normen:
BGB § 1896 Abs. 1, 2; FGG § 69f Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
EzFamR aktuell 1996, 125
FamRZ 1996, 898

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