Rechtsprechung:
OLG Hamm - Beschluß vom 18.08.1995 (10 WF 244/95)

   

Kurzleitsatz:
Neuerliche Auskunftsverpflichtung nach erteilter Auskunft bezüglich Trennungsunterhalts


Relevante Normen:
BGB § 1580 § 1605 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
FamRZ 1996, 868

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang