Rechtsprechung:
BFH - Beschluß vom 22.03.1996 (III B 173/95)

   

Kurzleitsatz:
»1. Ein "Musterverfahren" i.S. der Rechtsprechung des BFH, dessen Anhängigkeit beim BVerfG einem gleichgelagerten Rechtsbehelfsverfahren gegen einen vorläufigen Steuerbescheid entgegensteht, liegt dann nicht vor, wenn in dem Rechtsbehelfsverfahren eine Fassung des Gesetzes anzuwenden ist, die in einem für die Entscheidung maßgeblichen Punkt von der beim BVerfG zur Prüfung stehenden Fassung abweicht.2. Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Rechtsbehelf, mit dem die Verfassungswidrigkeit der Rechtsvor...


Relevante Normen:
AO (1977) § 165 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 2, § 347;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1996, 1755
BFHE 180, 217
BStBl II 1996, 506
DB 1996, 1808
DRsp-ROM Nr. 1996/23588
DStR 1996, 1325
DStZ 1996, 636
JuS 1996, 1038

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