Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 07.03.1996 (V R 14/95)

   

Kurzleitsatz:
»Der Vorsteuerabzug durch den Grundstückserwerber kann rechtsmißbräuchlich sein, wenn ein insolventer Grundstücksveräußerer eine Grundstückslieferung aufgrund einer nachträglich vereinbarten Erhöhung der Gegenleistung als steuerpflichtig behandelt und wenn mit dem zusätzlichen Kaufpreis Gläubiger des Veräußerers befriedigt werden, denen der Erwerber selbst für die auf diese Weise erfüllten Ansprüche einzustehen hatte.«


Relevante Normen:
AO (1977) § 42; FGO § 139 Abs. 3 S. 3; UStG (1980) § 9 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1996, 1820
BB 1996, 2235
BFHE 180, 199
BStBl II 1996, 491
DB 1996, 1906
DRsp-ROM Nr. 1996/23594
DStR 1996, 1404
DStZ 1996, 772
KTS 1997, 73

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