Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 28.03.1996 (4 StR 120/96)

   

Kurzleitsatz:
Hat der Tatrichter die Bildung einer Gesamtstrafe fehlerhaft unterlassen, steht deren Nachholung das Verbot der Schlechterstellung nicht entgegen.


Relevante Normen:
StPO § 358, § 331;



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