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| Rechtsprechung: BVerwG - Urteil vom 28.05.1963 (I C 247.58) | | | | Kurzleitsatz: »1. Die Zustimmung zur Baugenehmigung nach § 9 Abs. 2
FStrG kann nicht mit der Verpflichtungsklage erstritten werden.2. Nur die Versagung der Zustimmung durch die oberste Landesstraßenbaubehörde bindet die Baugenehmigungsbehörde.3. Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 und 3
FStrG vorliegen, ist Tat- und Rechtsfrage, die in vollem Umfang der gerichtlichen Prüfung unterliegt.4. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Versagung der Zustimmung zur Baugeneh...
Relevante Normen: Bundesfernstraßengesetz vom 6. August 1953 (in der Fassung vom 6. August 1961 - BGBl. I S. 1742) § 9;
Fundstellen dieser Entscheidung: BVerwGE 16, 116
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