Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 03.09.1963 (I C 151.59)

   

Kurzleitsatz:
»Zur Zulässigkeit der Errichtung von Werbeanlagen längs der Bundesfernstraßen.Das gesetzliche Verbot der Anlagen der Außenwerbung im Schutzstreifen des § 9 Abs. 1 FStrG außerhalb der Ortsdurchfahrten ist verfassungsmäßig.Eine Reklame für Autoreifen an einer Tankstelle entspricht nicht den gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen eine Ausnahme nach § 9 Abs. 8 FStrG erteilt werden kann.«


Relevante Normen:
Bundesfernstraßengesetz (i.d.F. vom 6. August 1961 - BGBl. I S. 1742) § 9;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerwGE 16, 301

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