Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 01.10.1963 (IV C 9.63)

   

Kurzleitsatz:
»Die Klage gegen eine behördliche Anordnung, die ihrem wesentlichen Inhalt nach als Rechtsnorm hätte ergehen müssen, ist dennoch zulässig und führt zu ihrer Aufhebung, wenn diese Anordnung in der Form eines Verwaltungsaktes ergangen ist (Zustellung statt Verkündung; Bescheidform mit Begründung; Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit und Rechtsmittelbelehrung).Eine Umwandlung einer so als Verwaltungsakt ausgestalteten Anordnung in eine - an sich der Gesetzeslage nach allein zulässige, aber höherrangige - R...


Relevante Normen:
Rh-Pf GSG v. 24.10.1956 (GVBl. S. 123); Rh-Pf LWG (v. 1.8.1960 - GVBl. S. 153);


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerwGE 18, 1

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang