Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 26.05.1967 (VII C 69.65)

   

Kurzleitsatz:
»1. Über die Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO gegen einen unanfechtbar gewordenen Gebührenbescheid2. Kann gegen die Vollziehung eines solchen Bescheides eingewandt werden, das Verwaltungsgericht habe in dem Verfahren eines anderen Klägers die Gebührensatzung beanstandet?«


Relevante Normen:
BVerfGG § 79; GG Art. 20; VwGO §§ 42, 43, 173, 183, 187; ZPO § 767;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerwGE 27, 141

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