Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 25.10.1967 (IV C 129.65)

   

Kurzleitsatz:
»Das Einvernehmen der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren ist kein Verwaltungsakt (Bestätigung und Fortentwicklung von BVerwGE 22, 342).«


Relevante Normen:
BBauG § 36 Abs. 1, 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerwGE 28, 145

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