Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 05.03.1968 (I C 35.65)

   

Kurzleitsatz:
»1. Ein freiberuflicher Tierarzt, der zum Fleischbeschautierarzt im Nebenberuf bestellt worden ist, steht zur Bestellungskörperschaft in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Für Ansprüche aus diesem Dienstverhältnis ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben.2. Zur Frage der Zulässigkeit einer von einer Verwaltungsbehörde erhobenen negativen Feststellungsklage.«


Relevante Normen:
FlBG § 4; FlBGDV § 11 Abs. 3; VwGO § 43 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerwGE 29, 166
DVBl 1968, 919
DÖV 1968, 429
NJW 1968, 1251

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