Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 12.12.1969 (IV C 105.66)

   

Kurzleitsatz:
»1. Die Genehmigung eines Bebauungsplanes ist ebenso wie die Genehmigungsversagung ein Verwaltungsakt.2. Eine Überschreitung der in § 6 Abs. 4 Satz 1 BBauG vorgesehenen Frist hat nicht zur Folge, daß die beantragte Genehmigung als erteilt gilt.3. Zum Zusammenhang zwischen Planung und Planungsermessen.4. Zur Bedeutung von § 1 Abs. 4 und 5 BBAuG als Schranke des Planungsermessens.«


Relevante Normen:
BBauG §§ 1 f., 6, 11;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerwGE 34, 301

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang