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| Rechtsprechung: BVerwG - Urteil vom 07.05.1971 (VII C 51.70) | | | | Kurzleitsatz: »1. Die hessische Juristische Ausbildungsordnung vom 10. September 1965 konnte vorsehen, daß für das Gesamtergebnis der zweiten juristischen Staatsprüfung die freie Überzeugung des Prüfungsausschusses entscheidend ist, ob dem Gerichtsreferendar die Befähigung zum Richteramt zugesprochen werden kann.2. Schriftliche Prüfungsarbeiten im zweiten juristischen Staatsexamen sind zulässig.3. Bundesrecht, insbesondere Verfassungsrecht gebietet nicht, in der mündlichen Prüfung des zweiten juristischen Staatsexamens F...
Relevante Normen: GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 103 Abs. 1;
Fundstellen dieser Entscheidung: BVerwGE 38, 105
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