Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 21.04.1972 (VII C 68.70)

   

Kurzleitsatz:
» Die Stützung der Landwirtschaft durch Übernahme von Getreide zum Erzeugermindestpreis läßt lediglich öffentlich-rechtliche Beziehungen zwischen dem Antragsberechtigten und der Einfuhr- und Vorratsstelle entstehen; es liegt kein Kaufvertrag vor.«


Relevante Normen:
Getreidepreisgesetz § 3 Abs. 1; VwGO § 40 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerwGE 40, 85

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