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| Rechtsprechung: BVerwG - Urteil vom 21.04.1972 (VII C 68.70) | | | | Kurzleitsatz: » Die Stützung der Landwirtschaft durch Übernahme von Getreide zum Erzeugermindestpreis läßt lediglich öffentlich-rechtliche Beziehungen zwischen dem Antragsberechtigten und der Einfuhr- und Vorratsstelle entstehen; es liegt kein Kaufvertrag vor.«
Relevante Normen: Getreidepreisgesetz § 3 Abs. 1; VwGO § 40 Abs. 1;
Fundstellen dieser Entscheidung: BVerwGE 40, 85
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