Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 21.05.1974 (I C 37.72)

   

Kurzleitsatz:
»1. Die Entscheidung der Gesundheitsbehörde über den Approbationsantrag eines Ausländers nach § 3 Abs. 3 der Bundesärzteordnung unterliegt hinsichtlich der Beurteilung, ob ein "besonderer Einzelfall" oder "Gründe des öffentlichen Gesundheitsinteresses" vorliegen, der vollen gerichtlichen Nachprüfung. Im übrigen ist die Entscheidung als Ermessensentscheidung nur nach den insoweit geltenden Grundsätzen zu überprüfen.2. Ein besonderer Einzelfall im Sinne des § 3 Abs. 3 der Bundesärzteordnun...


Relevante Normen:
BÄO § 3 Abs. 3, § 10 Abs. 3, 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerwGE 45, 162
DVBl 1974, 849
DÖV 1974, 782
NJW 1974, 1634 und 2068 (LS-Wiederholung)

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