Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 05.07.1974 (IV C 50.72)

   

Kurzleitsatz:
»1. Zum Verfahren einer baurechtlichen Nachbarklage brauchen Dritte, die durch die erteilte Genehmigung ebenfalls in ihren Rechten verletzt sein können, nicht notwendig beigeladen zu werden.2. § 1 Abs. 1 BBauG ist verletzt, wenn und soweit dem Inhalt eines Bauleitplanes unabhängig von aller Abwägung der von ihm berührten Belange von vornherein kein mit der Ordnung der städtebaulichen Entwicklung zusammenhängendes öffentliches Interesse zugrunde liegt (im Anschluß an das Urteil vom 12. Dezemb...


Relevante Normen:
BBauG § 1 Abs. 1, 4, 5, § 2 Abs. 6, § 9 Abs. 6 S. 1; BImSchG §§ 4 ff., § 50; GG Art. 14; GewO §§ 16 ff.; VwGO § 65 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerwGE 45, 310

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