Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 06.09.1974 (I C 17.73)

   

Kurzleitsatz:
»1. Der verfassungsrechtliche Begriff der "Durchsuchung" stimmt mit dem herkömmlichen Durchsuchungsbegriff inhaltlich überein.2. Allein das Betreten einer Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers und die Anordnung der Polizei, die Wohnung zu verlassen, sind keine Durchsuchungen im Sinne von Art. 13 Abs. 2 GG.3. Die polizeiliche Generalermächtigung entspricht dem Normierungsgebot des Art. 13 Abs. 3 GG. Ist die polizeirechtliche Ermächtigung zu Eingriffen in die Wohnung...


Relevante Normen:
Berliner Polizeiverwaltungsgesetz (i.d.F. v. 2.10.1958) (GVBl. S. 961) § 14 Abs. 1, §§ 16, 21, 41, § 44 Abs. 1 Satz 2; GG Art. 13;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerwGE 47, 31
DVBl 1974, 846
DÖV 1975, 172
JZ 1974, 754
KKZ 1975, 554
NJW 1975, 130

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