Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 25.02.1977 (IV C 22.75)

   

Kurzleitsatz:
» 1. Führt eine Baugenehmigung oder ihre Ausnutzung zu einer Wertminderung des Nachbargrundstücks, die das zumutbare Maß überschreitet, so kann darin ein im Sinne des Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - BVerwGE 32, 173 schwerer und unerträglicher Eingriff in das Eigentum liegen.- Art. 14 GG -2. Außenbereichsvorhaben, die an sich privilegiert sind, aber auf die Interessen Dritter nicht genügend Rücksicht nehmen, können deshalb genehmigungsunfähig sein (im Anschluß an die Urteile v...


Relevante Normen:
BBauG § 34, § 25 Abs. 1 Nr. 1; BImSchG § 3; GG Art. 14;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerwGE 52, 122
ZfBR 1987, 47

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