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| Rechtsprechung: BVerwG - Urteil vom 22.04.1977 (VII C 17.74) | | | | Kurzleitsatz: »1. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG steht weder der staatlichen Entscheidungsbefugnis über die Erteilung von Lehraufträgen entgegen noch fordert er die Verbindlichkeit von Berufungswünschen der Universität für die zur Berufung zuständige staatliche Stelle in dem Sinne, daß Vorschläge auch aus gewichtigen, die personalrechtliche Eignung des Vorgeschlagenen betreffenden Gründen nicht abgelehnt werden dürften.2. Ein gewichtiger Ablehnungsgrund für die Erteilung eines Lehrauftrags durch ein privatrechtliches Vertragsve...
Relevante Normen: GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3, Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, 3, 8 Abs. 1, 9 Abs. 1, 12 Abs. 1, Art. 18, Art. 21, Art. 25, Art. 33, Art. 79 Abs. 3; Hamburgisches Universitätsgesetz § 2 Nr. 3, § 7 Nr. 3, § 9 Abs. 2; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4;
Fundstellen dieser Entscheidung: BVerwGE 52, 313
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