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| Rechtsprechung: BVerwG - Urteil vom 10.02.1978 (4 C 25.75) | | | | Kurzleitsatz: »1. Die bei einer Auskiesung durch Ausbaggerung und Freilegung des Grundwassers bewirkte Neuanlage oder erhebliche Erweiterung eines Baggersees sind jedenfalls dann im Sinne des § 31
WHG ein planfeststellungspflichtiger Gewässerausbau, wenn die oberirdische Wasserfläche auf Dauer bestehenbleiben soll.2. Im Wasserrecht ist zwischen - gemeinnützigen Planungen zum Gewässerausbau aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit und - privatnützigen - Ausbauvorhaben im allein privaten Interesse zu untersc...
Relevante Normen: BayWG Art. 58 Abs. 3; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, 2; RsprEinhG § 2 Abs. 1; WHG §§ 3, 6, 7, 8, 31;
Fundstellen dieser Entscheidung: BVerwGE 55, 220 ZfBR 1991, 36
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