Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 17.02.1978 (1 C 102.76)

   

Kurzleitsatz:
»1. Ob ein Anspruch des Antragstellers auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz besteht, unterliegt uneingeschränkt verwaltungsgerichtlicher Überprüfung.2. Die nach § 48 BImSchG durch die TA Luft festgelegten Immissionswerte sind für die gerichtliche Beurteilung der Frage, ob die Immissionen im einzelnen Fall geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG hervorzurufen, im allgemeinen als...


Relevante Normen:
BImSchG vom 15.3.1974 (BGBl. I S. 721) §§ 1, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 48, 51, 67; Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BImSchG (TA Luft) vom 28.8.1974 (GMBl. S. 426) Nrn. 2.4, 4; Gesetz zur Änderung des BImSchG vom 4.5.1976 (BGBl. I S. 1148) Art. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerwGE 55, 250

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