Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 22.03.1979 (7 C 8.73)

   

Kurzleitsatz:
»Die in § 5 des hamburgischen Schulgesetzes und in den Richtlinien für die Sexualerziehung in den hamburgischen Schulen geregelte Sexualerziehung verstößt nicht gegen Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 2 Satz 2 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.«


Relevante Normen:
GG Art. 6 Abs. 2 S. 1, Art. 7 Abs. 1; Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Art. 2 S. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerwGE 57, 360

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