Rechtsprechung:
BVerwG - Urteil vom 22.05.1980 (2 C 30.78)

   

Kurzleitsatz:
»Die Umsetzung eines Beamten ist kein Verwaltungsakt. Zu den Ermessenserwägungen des Dienstherrn bei einer Umsetzung.«


Relevante Normen:
BBG §§ 26, 27; GG Art. 33 Abs. 5; VwGO § 42, § 86 Abs. 3, § 88;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BVerwGE 60, 144

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