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| Rechtsprechung: BVerwG - Urteil vom 26.03.1981 (3 C 134.79) | | | | Kurzleitsatz: »1. Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1
KHG ist die Aufnahme derjenigen Krankenhäuser in den Krankenhausbedarfsplan festzustellen, die der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung dienen, die leistungsfähig sind und mit deren Aufnahme zu sozial tragbaren Pflegesätzen beigetragen wird.2. Bei der Feststellung der Aufnahme oder Nichtaufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan steht der zuständigen Landesbehörde weder ein Gestaltungsermessen (Planungsermessen) oder Handlungsermes...
Relevante Normen: KHG §§ 1, 8 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen dieser Entscheidung: BVerwGE 62, 86
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