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| Rechtsprechung: BVerwG - Urteil vom 17.01.1985 (3 C 6.83) | | | | Kurzleitsatz: »1. Die Regelung in § 17 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 KHG ist dahin zu verstehen, daß (auch) die gesonderte Berechnung von Arztkosten durch liquidationsberechtigte Krankenhausärzte bei der Bemessung der Pflegesätze berücksichtigt werden muß.2. Durch die Ermächtigung des § 3 Abs. 2 Satz 2 BPflV hat der Verordnungsgeber seine Verpflichtung aus § 17 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 KHG auf die Landesregierungen übertragen.«
Relevante Normen: BPflV § 3 Abs. 2 S. 2; KHG § 17 Abs. 2 S. 1; hamb. GebOGebO für das öffentl. Gesundheitsw. § 1 Abs. 1 i.V.m. Tarifnr. 300010 der Anlage;
Fundstellen dieser Entscheidung: BVerwGE 71, 1 NJW 1986, 2387
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