Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 26.06.1996 (II R 68/93)

   

Kurzleitsatz:
»1. Einen Verkehrsbetrieb im Sinne von § 117 Abs. 1 Nr. 2 BewG a.F. (= § 117 Nr. 1 BewG n.F.) begründende Beförderungsleistungen können, sofern der Betreiber nach außen hin als der eigentliche Leistungsanbieter auftritt und intern die Organisationsgewalt behält, grundsätzlich auch dadurch erbracht werden, daß sich der Betreiber hierzu (teilweise) selbständiger anderer Unternehmen bedient, die insoweit in seinem Auftrag tätig werden.2. Ein Betrieb gewerblicher Art, der für sic...


Relevante Normen:
BewG (i.d.F. der Bekanntmachung vom 26. September 1974) § 117 Abs. 1 Nr. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1996, 1820
BB 1996, 2341
BFHE 180, 459
BStBl II 1996, 495
DB 1996, 2161
DStR 1996, 1602
DStZ 1996, 774

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