Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 23.02.1996 (2Z BR 8/96)

   

Kurzleitsatz:
Anfechtbarkeit, weil das Beschwerdegericht nach mündlicher Verhandlung nicht innerhalb von sechs Wochen entschieden hat


Relevante Normen:
WEG § 45 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
WuM 1996, 375

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