Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 18.07.1996 (2Z BR 59/96)

   

Kurzleitsatz:
Anspruch auf Änderung der Kostentragung bei Verteilung der Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums entsprechend den Miteigentumsanteilen


Relevante Normen:
BGB § 242; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2, § 16 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
WuM 1997, 289

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