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| Rechtsprechung: BayObLG - Beschluß vom 04.07.1996 (1 St RR 81/96) | | | | Kurzleitsatz: »Ermöglicht ein Fahrzeughalter einen Akt der Selbstgefährdung, indem er einem führerscheinlosen Freund auf dessen Drängen sein Fahrzeug der Klasse 4 (Moped) mit einer defekten Vorderradbremse übergibt, die für den anschließenden Unfalltod des Fahrers mitursächlich ist, beginnt die Strafbarkeit des Überlassenden dann, wenn er kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfaßt als der sich selbst Gefährdende. Ist der Überlassende minderjährig, setzt die Annahme überlegenen Sachwissens grundsätzlich nähere...
Relevante Normen: StGB § 222; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 2;
Fundstellen dieser Entscheidung: BayObLGSt 1996, 96 DAR 1996, 411 NJW 1996, 3426 NStZ-RR 1997, 51 NZV 1996, 461 VRS 92, 247 VersR 1997, 1019
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