Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 08.02.1996 (2Z BR 122/95)

   

Kurzleitsatz:
Beteiligung aller Wohnungseigentümer an der Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums


Relevante Normen:
WEG § 21 Abs. 4, 5 Nr. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
WuM 1996, 239

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