Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 25.01.1996 (2Z BR 134/95)

   

Kurzleitsatz:
Einlassung eines Beteiligten in einer Wohnungseigentumssache in eine mündliche Verhandlung


Relevante Normen:
WEG § 44 Abs. 1; ZPO § 43;


Fundstellen dieser Entscheidung:
WuM 1996, 503

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