Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 04.01.1996 (2Z BR 104/95)

   

Kurzleitsatz:
Mitwirkungspflicht der Beteiligten bei der Tatsachenfeststellung im streitigen Wohnungseigentumsverfahren


Relevante Normen:
FGG § 12;


Fundstellen dieser Entscheidung:
WuM 1996, 501

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