Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 01.02.1996 (2Z BR 146/95)

   

Kurzleitsatz:
Befangenheit aufgrund von Äußerungen eines Richters außerhalb der mündlichen Verhandlung gegenüber einem Verfahrensbeteiligten


Relevante Normen:
WEG § 44 Abs. 1; ZPO § 43;


Fundstellen dieser Entscheidung:
WuM 1996, 181

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