Rechtsprechung:
BVerwG - Beschluß vom 20.06.1995 (1 C 38.93)

   

Kurzleitsatz:
Eine Fristversäumnis für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist dann verschuldet, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt walten läßt...


Relevante Normen:
VwGO § 137 Abs. 1, § 124 Abs. 2, § 60 Abs. 1, 4, 2 S.1,;



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