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| Rechtsprechung: VG Meiningen - Beschluß vom 07.12.1995 (5 E 724/95.Me) | | | | Kurzleitsatz: »Trägt ein Anmelder im Rahmen der Anhörung nach § 5 Abs. 1 InVorG nicht vor, daß er selbst eine investive Maßnahme beabsichtige, ist er mit weiteren E...
Relevante Normen: InVorG § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, 2;
Fundstellen dieser Entscheidung: RAnB 1996, 99
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