Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 07.03.1995 (VI ZB 3/95)

   

Kurzleitsatz:
Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die Richtigkeit tatsächlicher Angaben seines Mandanten


Relevante Normen:
ZPO § 233;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp IV(412)229Nr. 6i (Ls)
NJW-RR 1995, 825

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