Rechtsprechung:
AG Hadamar - Urteil vom 20.12.1995 (3 C 604/95)

   

Kurzleitsatz:
Das verwaltungsbehördliche Bußgeldverfahren endet mit der Eingang des Vorgangs bei Gericht.


Relevante Normen:
BRAGO § 105 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
ZfS 1996, 71

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