Rechtsprechung:
OLG Brandenburg - Vorlagebeschluß vom 28.03.1996 (2 Ss (OWi) 140 B/95)

   

Kurzleitsatz:
»Gehört es zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen eines im Wege der Elektronischen Datenverarbeitung ausgedruckten Bußgeldbescheides, daß sein Erlaß durch einen Bediensteten aktenmäßig dokumentiert ist?«


Relevante Normen:
OWiG §§ 65, 66;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1996, 393
VRS 91, 376

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