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| Rechtsprechung: OLG Koblenz - Urteil vom 06.04.1995 (1 Ss 7/95) | | | | Kurzleitsatz: 1. Bei einer Vielzahl sexueller Übergriffe gegen Kinder, die häufig erst nach Jahren aufgedeckt werden, ist eine Individualisierung der einzelnen Mißbrauchshandlungen nach Tatzeit und exaktem Geschehensablauf vielfach nicht möglich, weil der Erinnerungsfähigkeit der Geschädigten als regelmäßig einzigen Tatzeugen Grenzen gesetzt sind. In diesen Fällen ist es als ausreichend anzusehen, daß in der Anklage das Tatopfer, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, ein bestimmter Tatzeitraum und die (Höchst-...
Relevante Normen: StPO § 200;
Fundstellen dieser Entscheidung: JBl.RP 1996, 293
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