Rechtsprechung:
OLG München - Beschluß vom 02.01.1996 (2 Ws 1407, 1408/95)

   

Kurzleitsatz:
1. Der allgemeinen Besorgnis, daß der Angeklagte den Versuch unternehmen könnte, über seine Eltern in unlauterer Weise auf Belastungszeugen einzuwirken und dadurch die Ermittlung der Wahrheit zu erschweren, kann unschwer durch Überwachung des Besuchs und Beschränkung des Inhalts der Unterredung begegnet werden.2. Wird zur Überwachung der Besuche die Hinzuziehung eines Dolmetschers angeordnet, der die zwischen dem Gefangenen und seinen Besuchern geführten Gespräche für den überwachenden Beamten ins Deutsche ...


Relevante Normen:
StPO § 119 Abs. 3, § 220 Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1996, 491

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