Rechtsprechung:
OLG Naumburg - Beschluß vom 25.03.1996 (2 Ss 27/96)

   

Kurzleitsatz:
Straftaten gegen das Leben: Fahrlässige Tötung durch Unterlassen bei einem Arbeitgeber wegen Verstoßes gegen Unfallverhütungsvorschriften


Relevante Normen:
BGB § 618 Abs. 1; StGB § 13 Abs. 1 § 222;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AuA 1997, 180
NStZ-RR 1996, 229
NZA-RR 1997, 19

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