Rechtsprechung:
OLG Oldenburg - Beschluß vom 20.06.1996 (Ss 222/96)

   

Kurzleitsatz:
Liegt die angegebene Dauer der Rotphase im Grenzbereich zu einem "qualifizierten" Rotlichtverstoß, so muß das Urteil nähere Angaben zum geschützten Bereich und zur Art und Weise der durchgeführten Messung enthalten.


Relevante Normen:
BKat Nr. 34.2; BKatV § 2 Abs. 1; StVO § 37;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DAR 1996, 368

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