Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 18.10.1995 (XII ZB 123/95)

   

Kurzleitsatz:
Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax


Relevante Normen:
ZPO § 85 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 44
VersR 1996, 778

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