Rechtsprechung:
OLG Dresden - Urteil vom 19.03.1996 (13 U 2263/95)

   

Kurzleitsatz:
Kollision zwischen einem vorfahrtsberechtigten Fahrzeug und einem Einsatzfahrzeug in einer Kreuzung


Relevante Normen:
BGB §§ 823 254; StVG §§ 7 17; StVO § 38;


Fundstellen dieser Entscheidung:
SP 1996, 235

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