Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 04.06.1996 (4 StR 242/96)

   

Kurzleitsatz:
Von der Glaubwürdigkeit eines Zeugen hat sich das Gericht eine eigene Überzeugung zu verschaffen; dies schließt eine Wahrunterstellung häufig aus.


Relevante Normen:
StPO § 244;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 31
NJW 1997, 1165
NStZ-RR 1997, 8
StV 1996, 647

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