Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 15.05.1996 (1 StR 131/96)

   

Kurzleitsatz:
Ist der Aufenthaltsort eines Zeugen im Inland unbekannt, kann das Gericht gezwungen sein, nach diesem beim Bundeszentral- und beim Ausländerzentralreg...


Relevante Normen:
StPO § 244;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1997, 41
StV 1996, 581

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