Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 31.07.1996 (3 StR 269/96)

   

Kurzleitsatz:
Das Handeltreiben mit BtM unmfaßt alle auf den Umsatz der BtM gerichteten Tätigkeiten vom Erwerb bis zur Besitzübertragung auf andere; dies gilt auch ...


Relevante Normen:
BtMG § 29, § 29a, § 30;



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