Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 20.08.1996 (4 StR 373/96)

   

Kurzleitsatz:
Hat das Gericht einen Beweisantrag wegen Bedeutungslosigkeit abgelehnt, darf es sich im Urteil nicht zur Ablehnungsbegründung in Widerspruch setzen.


Relevante Normen:
StPO § 244, § 261;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1997, 338

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