Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 14.08.1996 (2 StR 357/96)

   

Kurzleitsatz:
Der Erziehungsgedanke darf nicht zu einer Überschreitung der schuldangemessenen Strafe führen.


Relevante Normen:
JGG § 18;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1998, 334

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